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   VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21   

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VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21 (https://dejure.org/2022,805)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 03.01.2022 - Lv 16/21 (https://dejure.org/2022,805)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 03. Januar 2022 - Lv 16/21 (https://dejure.org/2022,805)
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  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Das ist aber nur dann der Fall, wenn sie eine selbstständige grundrechtliche Beschwer für einen Beschwer- deführer beinhalten (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2002, 113; BVerfGE 21, 139, 143), Ansonsten sind etwaige Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endent- scheidung geltend zu machen.
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Die selbständige Anfechtung einer gerichtlichen Zwischenentscheidung im Wege der Verfassungsbeschwerde setzt demnach voraus, dass ein dringendes schutz- würdiges grundrechtliches Interesse daran besteht, dass über die Verfassungs- mäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt wird, weil sie einen bleibenden recht- lichen Nachteil nach sich ziehen, der nicht mehr oder nicht vollständig behoben werden könnte (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2020, 2327).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Sie sichert die Freiheit vor Eingriffen durch Organe der Legislative, der Exekutive, aber auch vor Maßnahmen der Gerichtsorganisation, die den Einzelnen dem in seiner Sache von Gesetzes wegen berufenen Richter entziehen (BVerfGE 82, 286, 298).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Dies ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für Anträge an den Verfassungsgerichts- hof des Saarlandes (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG BVerfGE 62, 194 .
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvQ 46/01

    Mangelnde Statthaftigkeit wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Das ist aber nur dann der Fall, wenn sie eine selbstständige grundrechtliche Beschwer für einen Beschwer- deführer beinhalten (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2002, 113; BVerfGE 21, 139, 143), Ansonsten sind etwaige Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endent- scheidung geltend zu machen.
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Nicht jede fehlerhafte Anwendung solcher Regeln durch die Judikative ist zugleich eine Verfassungsverletzung (SVerfGH, Beschl.v. 19.03.2004, Lv 6/03).
  • VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 4/04
    Auszug aus VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
    Daher kommt, wie der Verfassungsgerichts- hof bereits früher entschieden hat (Beschl. v. 13.12.2004 - Lv 4/04), in § 55 Abs. 3 VerfGHG ebenso wie in § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG über den Wortlaut der Vor- schrift hinaus der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zum Ausdruck (vgl. Lenz/Hansel, BVerfGG, 3.Aufl. 2020, § 90 Rn. 451 ff. m.w.N.).
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